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   OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05   

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https://dejure.org/2005,5633
OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 32 Wx 77/05 (https://dejure.org/2005,5633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 45; ; WEG § 47; ; FGG § 20a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auferlegung der außergerichtlichen Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung im Falle mutwilliger oder aussichtsloser Rechtsverteidigung; Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen gem. § 47 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) anhand des voraussichtlichen Ausgangs ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 106
  • ZMR 2006, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    In diesem Fall ist das Fehlen der Zustimmung unbeachtlich (BGH NJW 2004, 937/940).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 51/04

    Anbringen einer Parabolantenne - Störung des Gesamteindrucks des Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern daher ein Mitbestimmungsrecht zu (BayObLG FGPrax 2004, 221; OLG München Beschluss vom 6.7.2005, Az.: 34 Wx 042/05).
  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 70/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Eine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Rechtslage von vorneherein eindeutig gewesen wäre (vgl. BayObLG NZM 2000, 53/54).
  • OLG München, 06.07.2005 - 34 Wx 42/05
    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern daher ein Mitbestimmungsrecht zu (BayObLG FGPrax 2004, 221; OLG München Beschluss vom 6.7.2005, Az.: 34 Wx 042/05).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Die Abwehr von Störungen im Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile oder des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 15 Abs. 3 WEG) ist hier nicht nur Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, sondern gehört daneben auch zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums des insoweit teilrechtsfähigen Verbands (BGH, Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05 = ZMR 2005, 547).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten bei der Beschlussfassung ankommt (BGH NJW 1998, 3713).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Dies engt die Berechtigung der Mieter, Parabolantennen aufzustellen, weiter ein (BVerfG NZM 2005, 252).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Es kann in diesem Zusammenhang dahin gestellt bleiben, ob der Beseitigungsanspruch auf den Beschluss vom 17.3.2003 (vgl. hierzu BayObLG WM 1996, 790) oder auf § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG gestützt wird.
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Die Beteiligtenbezeichnung konnte auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klargestellt werden, ohne dass hierdurch Zweifel an der Identität der Beteiligten auftreten ( OLG München, Beschluss vom 13.07.2005, 34 Wx 061/05).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05
    Möglicherweise entstehende Interessenkollisionen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 158).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03

    Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

  • OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06

    Dachgarten als bauliche Veränderung

    Dies entspricht der Auffassung des 32. Senats des Oberlandesgerichts München, der die Eigentümergemeinschaft für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, als beteiligungsfähig ansieht (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 77/05 = ZWE 2006, 135), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen kann und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat darüber hinausgehend die Ansicht vertreten, die Eigentümergemeinschaft sei für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, beteiligungsfähig (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 20.06.2006 - 32 Wx 125/05

    Nichtige Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters bei Unbestimmtheit der

    Folgt man der Auffassung des erkennenden Senats (NZM 2006, 106), dass Beseitigungsansprüche unter Umständen auch dem Verband zustehen können, so fehlt es an einer Ermächtigung des Verwalters, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG).
  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Ob die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2068) Inhaberin eines derartigen, im Eigentum wurzelnden Anspruchs sein kann (bejahend OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05 = NZM 2006, 106), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche

    Der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat darüber hinausgehend die Ansicht vertreten, die Eigentümergemeinschaft sei für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, beteiligungsfähig (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 077/05), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Rubrumsänderung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2006, Seite 182; OLG München, NZM 2006, Seite 110; NZM 2006, Seite 106; NZM 2005, Seite 673; AG Neukölln, ZMR 2005, Seite 744; ablehnend: Demharter, NZM 2006, Seite 83) entgegen.
  • LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    a.) Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG München (NZM 2006, 106) ist nicht einschlägig.
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